Computer Communication AG – IT-Notfall, Datenrettung und Fernwartung für Privatkunden und KMU im Aargau
Computer Communication AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Verträge über Waren, IT-Dienstleistungen, Reparaturen, Fernwartung, Datenrettung, Backup- und Cloud-Lösungen, Webprojekte, Abonnemente sowie Schulungs- und Weiterbildungsleistungen der Computer Communication AG.

Stand: 4. September 2026 Anbieterin: Computer Communication AG UID/MWST: CHE-183.586.302
Ziffer 1

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Computer Communication AG, Aarauerstrasse 32, 5734 Reinach AG (nachfolgend «CC»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»), sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen, verbindliche Offerten und besondere Bedingungen eines konkret bestellten Produkts oder Dienstes gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.

Entgegenstehende AGB eines Geschäftskunden gelten nur, wenn CC deren Geltung ausdrücklich akzeptiert hat.

Ziffer 2

Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss

Offerten und Kostenschätzungen sind während der darin genannten Gültigkeitsdauer verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Andere Preisangaben, Produktdarstellungen und Informationen stellen grundsätzlich eine Einladung zur Bestellung dar.

Ein Vertrag kommt je nach Geschäftsablauf insbesondere durch Auftragsbestätigung, Annahme einer Offerte, elektronische Bestätigung, Ausführung der vereinbarten Arbeiten oder Übergabe beziehungsweise Versand der bestellten Ware zustande.

Bei elektronischen Bestellungen werden die für den Vertragsabschluss massgebenden Schritte, die Möglichkeit zur Korrektur von Eingabefehlern sowie der Abschluss der Bestellung im jeweiligen Bestellprozess angezeigt. Elektronische Bestellungen werden nach deren Eingang elektronisch bestätigt.

Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler können berichtigt werden. Ist eine wesentliche Vertragsgrundlage von einem solchen Fehler betroffen, informiert CC den Kunden unverzüglich.

Ziffer 3

Preise, Mehrwertsteuer und Nebenkosten

Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Reisezeit, Wegkosten, Versand, Expresszuschläge, Notfallzuschläge, Drittanbietergebühren, Lizenzen, Material und andere Nebenkosten werden verrechnet, soweit sie vereinbart, im Angebot ausgewiesen oder gemäss der vor Vertragsabschluss zugänglich gemachten Preisübersicht geschuldet sind.

Bei Leistungen nach Zeitaufwand wird die tatsächlich erbrachte Leistung gemäss dem vereinbarten beziehungsweise veröffentlichten Abrechnungsraster verrechnet.

Ziffer 4

Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung und Verzug

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Fehlt eine solche Angabe, beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.

CC kann bei Neukunden, Spezialbestellungen, grösseren Projekten, Abonnementen oder erhöhtem Ausfallrisiko Vorauszahlungen, Akontozahlungen oder eine Zahlung vor Übergabe verlangen.

Nach Eintritt des Verzugs ist der gesetzliche Verzugszins geschuldet. Zusätzliche Mahn- oder Inkassokosten können nur im gesetzlich zulässigen Umfang beziehungsweise entsprechend dem verursachten zusätzlichen Aufwand geltend gemacht werden.

CC kann bei fälligen, unbestrittenen Forderungen weitere Leistungen nach vorgängiger Mitteilung bis zur Zahlung zurückhalten, soweit dies nach den Umständen zumutbar und gesetzlich zulässig ist.

Ziffer 5

Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

Der Kunde stellt CC rechtzeitig alle Informationen, Geräte, Zugangsdaten, Lizenzen und Berechtigungen zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.

Der Kunde bestätigt, dass er zur Erteilung der erforderlichen Zugriffe und zur Bearbeitung der betroffenen Systeme und Daten berechtigt ist.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben beziehungsweise mangelnde Mitwirkung entstehen, können nach vorgängiger Information zusätzlich verrechnet werden.

Ziffer 6

Kostenschätzungen, Offerten und Zusatzarbeiten

Ein ausdrücklich vereinbarter Festpreis gilt für den darin definierten Leistungsumfang. Änderungen oder zusätzliche Wünsche des Kunden können zu Mehrkosten führen.

Ungefähre Kostenschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Schätzung bekannten Umständen. Zeigt sich während der Arbeit, dass eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist, informiert CC den Kunden soweit möglich vor der Fortsetzung der zusätzlichen Arbeiten und holt eine Freigabe ein.

Sofortmassnahmen, die zur Abwehr eines unmittelbar drohenden grösseren Schadens erforderlich erscheinen, dürfen im vernünftigerweise notwendigen Umfang ausgeführt werden, sofern eine vorgängige Rückfrage nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Ziffer 7

Lieferung, Versand und Eigentum

Angegebene Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Bei Verzögerungen informiert CC den Kunden soweit möglich.

Nutzen und Gefahr gehen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise der individuell vereinbarten Versandregelung über. Zwingende Rechte von Konsumenten bleiben vorbehalten.

Ein Eigentumsvorbehalt wird nur insoweit geltend gemacht, als er wirksam vereinbart ist und die gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere eine gegebenenfalls notwendige Eintragung in das zuständige öffentliche Register – erfüllt sind.

Ziffer 8

Hardware, Gewährleistung, Garantie und Mängel

Bei Waren gelten die zwingenden und die vertraglich nicht ausgeschlossenen Gewährleistungsbestimmungen des Schweizer Rechts. Herstellergarantien sind zusätzliche Leistungen des Herstellers und ersetzen gesetzliche Ansprüche gegen CC nicht, soweit solche bestehen.

Für Konsumgüter, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind und gewerblich verkauft werden, werden gesetzlich nicht zulässige Verkürzungen der Gewährleistungsverjährung nicht vorgenommen.

Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Erhalt beziehungsweise Abnahme möglichst rasch zu melden. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die nicht auf einen bei Übergabe vorhandenen Mangel zurückzuführen sind, insbesondere bei normaler Abnutzung, unsachgemässer Verwendung, äusserer Einwirkung oder nicht autorisierten Eingriffen.

Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall stehen dem Kunden die gesetzlichen beziehungsweise wirksam vereinbarten Rechtsbehelfe zu.

Ziffer 9

Reparaturen, Fehleranalysen und IT-Dienstleistungen

Diagnose- und Analysearbeiten sind vergütungspflichtig, wenn der Kunde vor Auftragserteilung über deren Kosten oder Berechnungsgrundlage informiert wurde. Dies gilt auch, wenn anschliessend keine Reparatur durchgeführt wird oder eine Reparatur technisch beziehungsweise wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Bei Reparaturen kann CC geeignete Ersatzteile oder Leistungen von Drittanbietern einsetzen. Bei nicht mehr verfügbaren Komponenten wird mit dem Kunden eine technisch sinnvolle Alternative besprochen.

Nach Abschluss einer Installation, Migration oder Reparatur soll der Kunde die für ihn wesentlichen Funktionen zeitnah prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst umgehend mitteilen. Rechte wegen später erkennbarer Mängel bleiben nach Massgabe des Gesetzes vorbehalten.

Nicht abgeholte Geräte bleiben Eigentum des Kunden. Nach angemessener Abholfrist und vorgängiger Erinnerung kann CC angemessene Lagerkosten verrechnen. Weitere Massnahmen erfolgen nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder einer gesonderten Vereinbarung.

Ziffer 10

Daten, Datensicherung und Verantwortung des Kunden

Vor Arbeiten an Geräten, Datenträgern, Betriebssystemen oder Software soll der Kunde – soweit technisch möglich – eine aktuelle Sicherung seiner wichtigen Daten erstellen.

Ist gerade ein Defekt oder Datenverlust Gegenstand des Auftrags und eine Sicherung deshalb nicht möglich, weist der Kunde CC auf besonders wichtige Daten und deren Priorität hin.

Eine vorhandene Sicherung sollte vom Kunden auf Aktualität und Wiederherstellbarkeit geprüft werden. CC kann eine solche Prüfung übernehmen, wenn sie Bestandteil des Auftrags ist.

Ziffer 11

Datenrettung und Datenwiederherstellung

Datenrettung ist eine technisch risikobehaftete Dienstleistung. Eine vollständige oder teilweise Wiederherstellung kann nicht garantiert werden. CC schuldet ohne ausdrückliche schriftliche Erfolgsgarantie keinen bestimmten Wiederherstellungserfolg.

Analyse- und Diagnosekosten sind auch dann geschuldet, wenn keine Daten wiederhergestellt werden können, sofern der Kunde vor der Analyse über die Kosten informiert wurde.

Der Kunde bestimmt, welche Daten nach Möglichkeit priorisiert werden sollen, und prüft nach Übergabe der geretteten Daten zeitnah, ob die für ihn wesentlichen Dateien vorhanden und lesbar sind.

Ziffer 12

Fernwartung und Remote-Zugriff

Mit dem Start beziehungsweise der ausdrücklichen Freigabe einer Fernwartung ermächtigt der Kunde CC, im für den Auftrag erforderlichen Umfang auf das betroffene Gerät oder System zuzugreifen.

Der Zugriff dient ausschliesslich der vereinbarten Supportleistung. Der Kunde kann eine laufende Sitzung grundsätzlich jederzeit beenden. Dauerhafte Zugänge werden nur eingerichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass während der Fernwartung keine nicht erforderlichen besonders vertraulichen Inhalte offen angezeigt werden, soweit dies für ihn zumutbar ist.

Ziffer 13

Backup-, Sicherheits- und Schutzleistungen

Backup- und Sicherheitslösungen reduzieren Risiken, können aber keinen absoluten Schutz vor Datenverlust, Cyberangriffen, Schadsoftware, menschlichen Fehlern oder technischen Defekten garantieren.

Sofern nicht ausdrücklich als laufende Überwachung vereinbart, ist der Kunde für die regelmässige Kontrolle von Sicherungsprotokollen, Warnmeldungen, Speicherplatz und Sicherheitsmeldungen verantwortlich.

Wiederherstellungstests oder regelmässige Sicherheitskontrollen werden nur geschuldet, wenn sie Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

Ziffer 14

Cloud, Hosting, Microsoft 365 und Telekommunikationsdienste

Bei Cloud-, Hosting-, Domain-, Internet-, Telekommunikations- oder Microsoft-365-Leistungen können zusätzlich Bedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.

Änderungen von Preisen, Funktionen, Verfügbarkeit, Lizenzmodellen oder Vertragsbedingungen eines Drittanbieters liegen grundsätzlich ausserhalb des Einflussbereichs von CC.

Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn mit CC ausdrücklich ein entsprechendes Service Level vereinbart wurde.

Der Kunde bleibt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – für seine Benutzerkonten, Zugriffsrechte, Passwörter und Mehrfaktor-Authentifizierung verantwortlich.

Ziffer 15

Webdesign, Webseiten, Software und digitale Projekte

Umfang, Funktionen, Termine und Vergütung eines Web- oder Softwareprojekts ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Leistungsbeschreibung oder Projektvereinbarung.

Der Kunde stellt Texte, Bilder, Logos, Marken und sonstige Inhalte rechtzeitig zur Verfügung und gewährleistet, dass er über die zur Verwendung erforderlichen Rechte verfügt. CC ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte abzulehnen.

Drittanbieter-Komponenten, Themes, Plugins, APIs, Schriftarten, Hostingplattformen und externe Dienste können eigenen Lizenz- und Nutzungsbedingungen unterliegen.

Suchmaschinenoptimierung verbessert technische und inhaltliche Voraussetzungen einer Website. Eine bestimmte Platzierung, Anzahl Besucher, Anzahl Anfragen oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg bei Google oder anderen Plattformen wird nicht garantiert.

Nach Bereitstellung eines Projektstands oder einer Website prüft der Kunde die vereinbarten Funktionen und meldet erkennbare Abweichungen zeitnah. Änderungswünsche ausserhalb des vereinbarten Umfangs können separat verrechnet werden.

Ziffer 16

Software, Lizenzen und Nutzungsrechte

Für Software und digitale Produkte gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber oder Hersteller. Der Kunde ist für die vertragsgemässe Nutzung seiner Lizenzen und Benutzerkonten verantwortlich.

Soweit CC eigene individuelle Arbeitsergebnisse erstellt, richten sich Nutzungsrechte nach der konkreten Projektvereinbarung. Rechte Dritter und Open-Source-Lizenzen bleiben vorbehalten.

Ziffer 17

Abonnemente, Servicepakete und Prepaid-Guthaben

Für Abonnemente, Servicepakete und Prepaid-Angebote gelten zusätzlich die beim Kauf beziehungsweise in der Offerte ausgewiesenen Angaben zu Leistungsumfang, Guthaben, Gültigkeit und Preis.

Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen wurde.

Nicht genutzte Leistungen oder Guthaben werden nach Ablauf einer wirksam vereinbarten Gültigkeitsdauer nicht ausbezahlt, sofern keine abweichende Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Regelung besteht.

Ziffer 18

IT-Notfall und dringende Einsätze

Für Einsätze ausserhalb der Standardarbeitszeiten oder ausdrücklich als Notfall behandelte Aufträge können die vor Auftragserteilung kommunizierten beziehungsweise veröffentlichten Notfalltarife gelten.

Eine bestimmte Reaktions-, Anfahrts- oder Wiederherstellungszeit ist nur geschuldet, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich zugesichert wurde. CC bemüht sich bei Notfällen um eine möglichst schnelle Bearbeitung, kann jedoch Verfügbarkeit, Drittanbieterreaktionen und technische Lösbarkeit nicht garantieren.

Ziffer 19

Kurse, Workshops, Schulungen und Einzelunterricht

Anmeldungen zu Kursen und Schulungen sind verbindlich, sobald sie bestätigt wurden. Besondere, bei der Anmeldung angezeigte Annullierungsbedingungen gehen dieser Regelung vor.

Empfohlene Standard-Annullierungsregel, falls keine Spezialregel angegeben ist

  • 45 oder mehr Kalendertage vor Beginn: CHF 100.– Bearbeitungsgebühr;
  • 44 bis 30 Kalendertage vor Beginn: 25 % des Kursgeldes;
  • 29 bis 14 Kalendertage vor Beginn: 50 % des Kursgeldes;
  • weniger als 14 Kalendertage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % des Kursgeldes.

Soweit gesetzlich erforderlich, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass CC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.

Ein Ersatzteilnehmer kann nach vorgängiger Mitteilung zugelassen werden, sofern keine sachlichen Gründe dagegen sprechen.

CC kann Kurse insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl, Erkrankung einer Kursleitung oder anderen wichtigen Gründen verschieben oder absagen. Bei Absage durch CC werden bereits bezahlte Kursgelder für den nicht erbrachten Teil zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im gesetzlich zwingenden Umfang.

Bei Einzelunterricht oder individuell reservierten Terminen können separat kommunizierte Absagefristen gelten.

Ziffer 20

Datenschutz

CC bearbeitet Personendaten nach den anwendbaren schweizerischen Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten zu Zwecken, Kategorien von Daten, Empfängern, Aufbewahrung und Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

Soweit für eine Leistung erforderlich, kann CC geeignete Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen, insbesondere für Hosting, Cloud, E-Mail, Fernwartung, Buchung, Versand oder technische Infrastruktur.

Ziffer 21

Vertraulichkeit

CC behandelt im Rahmen des Auftrags zugänglich werdende nicht öffentliche Kundeninformationen vertraulich und gibt sie nur weiter, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich, vom Kunden erlaubt oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Auch der Kunde behandelt nicht öffentliche Offerten, technische Dokumentationen, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse von CC vertraulich.

Ziffer 22

Drittanbieter und externe Dienste

Für Leistungen, Verfügbarkeit und Änderungen unabhängiger Drittanbieter haftet CC nicht wie für eigene Leistungen. Dies betrifft insbesondere Hersteller, Internetprovider, Hostinganbieter, Cloudplattformen, Softwarehersteller, Domainregistrare und Telekommunikationsanbieter.

CC bleibt jedoch für eine eigene Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Auswahl, Konfiguration oder Erbringung der vereinbarten Leistung im gesetzlich vorgesehenen Umfang verantwortlich.

Ziffer 23

Haftung

CC haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine im Voraus vereinbarte Beschränkung dieser Haftung ist nicht beabsichtigt.

Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, mittelbare Schäden und Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Betriebsunterbruch oder reine Vermögensfolgeschäden.

Bei Datenverlust wird insbesondere berücksichtigt, ob eine zumutbare aktuelle Datensicherung vorhanden war, ob CC mit einer Sicherung ausdrücklich beauftragt wurde und ob der Kunde auf besondere Risiken hingewiesen hat. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben immer vorbehalten.

Eine Haftung für Schäden, die überwiegend auf unrichtigen Angaben, nicht befolgten Sicherheits- oder Backup-Hinweisen, fehlender Mitwirkung oder eigenmächtigen Eingriffen des Kunden oder Dritter beruhen, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln über Mitverursachung beziehungsweise Schadenminderung.

Ziffer 24

Höhere Gewalt und Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs

CC haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, grossflächige Strom- oder Netzausfälle, Ausfälle zentraler Drittanbieter oder vergleichbare Ereignisse.

CC informiert den Kunden bei wesentlichen Auswirkungen soweit möglich und setzt die Leistung nach Wegfall des Hindernisses fort oder schlägt eine angemessene Alternative vor.

Ziffer 25

Altgeräte, Entsorgung und Datenlöschung

Altgeräte werden nur mit Zustimmung beziehungsweise Auftrag des Kunden entsorgt. Der Kunde soll zuvor seine benötigten Daten sichern.

Wird eine Datenlöschung beauftragt, verwendet CC ein dem vereinbarten Zweck und Datenträger angemessenes Verfahren. Eine besondere zertifizierte oder physische Vernichtung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Ziffer 26

Urheberrechte, Unterlagen und Kundeninhalte

Urheberrechte und sonstige Schutzrechte bleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Eine Übertragung oder Lizenzierung von Rechten erfolgt nur im vertraglich vereinbarten Umfang.

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Daten, Software oder sonstige Inhalte rechtmässig verwendet werden dürfen.

Ziffer 27

Widerruf, Stornierung, Rückgabe und Retouren

Das Schweizer Recht kennt für gewöhnliche Onlinekäufe grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Rückgabe- oder Widerrufsrecht besteht nur, wenn CC dieses beim konkreten Angebot ausdrücklich einräumt.

Zwingende gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte für besondere Vertragssituationen bleiben vorbehalten.

Unabhängig davon bleiben gesetzliche Rechte bei mangelhafter Ware oder mangelhafter Leistung bestehen.

Freiwillige Retouren mangelfreier Ware bedürfen der vorgängigen Zustimmung von CC. Spezialbeschaffungen, kundenspezifische Produkte, aktivierte oder übertragene Lizenzen und bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen können von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sein.

Ziffer 28

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen und salvatorische Klausel

Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird, soweit wirksam vereinbar, ausgeschlossen.

Für Geschäftskunden ist – soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist – der Sitz der Computer Communication AG im Kanton Aargau Gerichtsstand. CC darf Geschäftskunden auch an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand belangen.

Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vollständig vorbehalten. Diese AGB beschränken insbesondere keinen Gerichtsstand, auf den ein Konsument nicht im Voraus verzichten kann.

Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich für künftige Verträge. Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, soweit sie wirksam vereinbart werden oder aufgrund zwingender gesetzlicher beziehungsweise sachlich notwendiger Änderungen zulässig sind.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, berührt dies die übrigen Bestimmungen nur soweit, als sie ohne die unwirksame Bestimmung sinnvoll fortbestehen können. An die Stelle zwingend unwirksamer Regelungen tritt die gesetzliche Regelung.

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